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Honorar – Privatpersonen

Beispiel Einkommensteuerklärung
Das Honorar für die Anfertigung einer Einkommensteuererklärung beträgt gemäß Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

1 bis 6 Zehntel
einer vollen Gebühr nach Tabelle A.

Berechnungsgrundlage ist

die Summe der positiven Einkünfte, jedoch mindestens € 8.000
(§24 Abs.1 Nr.1 StBVV).
  • Einkommen: € 40.000
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit € 45.000
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung € -5.500
    Kapitaleinkünfte € 500

    Summe der positiven Einkünfte = Gegenstandswert € 40.000

    Gebührenrahmen von 1 bis 6 Zehntel der StBVV

    ergibt eine
    Gebührenbandbreite von € 94,70 bis € 568,20.
  • Einkommen: € 70.000
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit € 75.000
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung € -5.500
    Kapitaleinkünfte € 500

    Summe der positiven Einkünfte = Gegenstandswert € 70.000

    Gebührenrahmen von 1 bis 6 Zehntel der StBVV

    ergibt eine
    Gebührenbandbreite von € 126,00 bis € 756,00
  • Einkommen: € 100.000
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit € 105.000
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung € -5.500
    Kapitaleinkünfte € 500

    Summe der positiven Einkünfte = Gegenstandswert € 100.000

    Gebührenrahmen von 1 bis 6 Zehntel der StBVV

    ergibt eine
    Gebührenbandbreite von € 142,20 bis € 853,20
  • Einkommen: € 130.000
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit € 135.000
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung € -5.500
    Kapitaleinkünfte € 500

    Summe der positiven Einkünfte = Gegenstandswert € 130.000

    Gebührenrahmen von 1 bis 6 Zehntel der StBVV

    ergibt eine
    Gebührenbandbreite von € 158,30 bis € 949,80
  • Einkommen: € 150.000
  • inkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit € 155.000
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung € -5.500
    Kapitaleinkünfte € 500
    Summe der positiven Einkünfte = Gegenstandswert € 150.000

    Gebühr 1/10 bis 6/10
    Gebührenbandbreite: € 166,40 bis € 998,40
    Stand der Angaben: 25.06.2018